Propsteipfarrei St. Laurentius, Arnsberg, Klosterstr. 20, 59821 Arnsberg
Propst Stephan Schröder

Gemeindeversammlung wegen Vorwürfen sexuellen Missbrauchs

Gemeindeversammlung zu Vorwürfen sexuellen Missbrauchs, 6. Juni, 19.00 Uhr, in der Propsteikirche St. Laurentius, Arnsberg

Wegen Vorwürfen sexuellen Missbrauchs gegen einen 2016 verstorbenen Priesters innerhalb der Propsteipfarrei St. Laurentius  laden wir auch im Namen des Erzbischöflichen Generalvikariates zu einer Gemeindeversammlung am Donnerstag, 6. Juni, um 19.00 Uhr in die Propsteikirche St. Laurentius ein. Ursprünglich war der Kapitelsaal angedacht, der aber wegen der begrenzten Platzkapazität nun in die Propsteikirche verlegt wurde!

Am Mittwoch, 29.5., hat die Kommunikationsabteilung des Generalvikariates folgende Pressemitteilung herausgegeben:

Missbrauchsvorwürfe gegen verstorbenen Priester: Gemeindeversammlung in Arnsberg soll Hintergründe klären und Gelegenheit zur Aussprache geben

– Geistlicher wurde in zwischen 1971 und 2008 in Gemeinden in Peckelsheim, Letmathe, Rüthen und Arnsberg eingesetzt

– Erzbistum bittet mögliche weitere Betroffene um Meldung bei den unabhängigen Ansprechpersonen

 

Paderborn, XX. Juni 2024 – Im Rahmen einer Gemeindeversammlung werden am Donnerstag, 6. Juni 2024, die Mitglieder der Propsteipfarrei St. Laurentius Arnsberg über den Einsatz eines verurteilten Straftäters in der Gemeinde ab Anfang der 1990er Jahre informiert. Die Versammlung wird auf Wunsch der Gemeindeleitung und des St.-Norbertus-Rates angeboten, die vorab in Kenntnis gesetzt wurden. Ziel der Versammlung ist es, eine gemeinsame Informationsgrundlage zu schaffen, die Gemeinde im Umgang mit den Informationen zu unterstützen sowie den Dialog über den Umgang mit Missbrauchsfällen in der Vergangenheit und heute zu eröffnen.

Im Hintergrund steht der Einsatz eines einschlägig vorbestraften Priesters an verschiedenen Orten auf dem Gebiet des Erzbistums Paderborn. Der zunächst im Bistum Aachen inkardinierte Priester wurde im Jahr 1969 wegen Unzucht an einem minderjährigen Jugendlichen zu einer Haftstrafe verurteilt, die er 1970 und 1971 im offenen Vollzug in Attendorn verbüßte. Während des offenen Vollzugs war er in der Gemeinde seelsorglich tätig. Zwei fachärztliche und psychologische Gutachten sowie die Einschätzung des damaligen JVA-Leiters kamen derzeit zu dem Schluss, dass bei einem zukünftigen Einsatz keine weiteren Ausfälligkeiten im sexuellen Bereich zu erwarten seien. Das Bistum Aachen bat das Erzbistum Paderborn, den Priester nach dessen Haftentlassung auf dem Gebiet des Erzbistums einzusetzen. Dieser Bitte gab der damalige Kardinal Jaeger statt. Es erfolgten daraufhin Einsätze des Priesters in

Peckelsheim und dem damaligen Dekanat Gehrden (ab 1971)

Letmathe (ab 1975)

Rüthen (ab 1981)

Arnsberg (ab 1991)

Die Pfarrer und Seelsorger in den jeweiligen Gemeinden waren nicht über die Vorgeschichte des Geistlichen informiert. Der Beschuldigte wurde 2008 in Arnsberg in den Ruhestand versetzt und verstarb im Jahr 2016.

Während der ersten Jahre seines Einsatzes wurden dem Erzbistum Paderborn nach Aktenlage kein Anbahnungsverhalten oder missbräuchliche Handlungen zur Kenntnis gebracht. Im Jahr 1991 erhielt der damalige Erzbischof Degenhardt dann Hinweise, dass der Beschuldigte sexuelle Kontakte zu einem Jugendlichen unterhalten solle. Die Familie des Betroffenen wünschte seinerzeit zu dessen Schutz, dass die Handlungen nicht öffentlich gemacht würden. Es erfolgte eine Versetzung des Priesters nach Arnsberg. Erst später erhielt der Priester die Auflage, Rüthen zukünftig zu meiden.

Im Jahr 2010 erfuhr der damalige diözesane Missbrauchsbeauftragte aufgrund der Meldung einer Angehörigen des Betroffenen von den Vorwürfen. Mit dem Familienmitglied wurden daraufhin mehrere Gespräche geführt, ein Kontakt zum Betroffenen selbst konnte jedoch nicht hergestellt werden. Im Jahr 2013 informierte das Bistum Aachen über einen weiteren, dem Erzbistum Paderborn bisher nicht bekannten Vorwurf gegen den Geistlichen aus seiner Zeit im Bistum Aachen vom Anfang der 1960er Jahre. Die Bearbeitung dieses Vorwurfs erfolgte durch das Bistum Aachen. Kenntnis von weiteren Vorwürfen gegen den Priester erhielt das Erzbistum erst nach dessen Tod. Insgesamt beziehen sich zwei bisher bekannte Vorwürfe auf die Zeit des Priesters in Peckelsheim, zwei weitere auf die Zeit in Rüthen. Aus Letmathe und Arnsberg liegen bisher keine weiteren Vorwürfe vor.

Das Erzbistum bittet um Verständnis, dass es öffentlich keine weiteren Details zu den Vorwürfen geben kann, um keine Anhaltspunkte zu Rückschlüssen auf betroffene Personen zu geben.

Ausdrücklich bedauert das Erzbistum den nicht nur aus heutiger Sicht unverantwortbaren Einsatz des Priesters. Das heutige Handeln in sämtlichen Verdachtsfällen erfolgt stets auf der Grundlage klarer Regelungen, insbesondere den „Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und erwachsener Schutzbefohlener durch Kleriker, Ordensangehörige und andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ und der „Ordnung zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfsbedürftigen Erwachsenen für die Erzdiözese Paderborn“.

Die Akten des beschuldigten Priesters wurden bereits im Rahmen der 2018 veröffentlichten MHGStudie eingebracht, sowie sowohl dem mit der Aufarbeitungsstudie für das Erzbistum Paderborn beauftragten Forscherteam der Universität Paderborn als auch der Unabhängigen Aufarbeitungskommission für das Erzbistum Paderborn vorgelegt. Der Fall des Priesters war in einigen der betroffenen Gemeinden bereits Inhalt lokaler Information durch Pfarrnachrichten oder Medienberichterstattung. Dem berechtigten Interesse der Gemeinden nach einer umfänglichen Darstellung des Falles soll nun nachgekommen werden.

Mit den Pfarrern der Gemeinden des Erzbistums Paderborn, in denen der Priester eingesetzt war, ist das Erzbistum im Gespräch. Sie werden die weiteren Informations- und Dialogbedürfnisse vor Ort einschätzen und auf Wunsch vom Erzbistum Paderborn bei der Durchführung von Angeboten unterstützt. Die Betroffenen, zu denen das Erzbistum im Kontakt steht, hat der Interventionsbeauftragte zuvor auf die Veröffentlichung vorbereitet.

Das Erzbistum bittet mögliche weitere Betroffene oder Personen, die mit relevanten Informationen zur weiteren Aufklärung beitragen können, sich bei den unabhängigen Ansprechpersonen oder der Interventionsstelle des Erzbistums zu melden. Alle Meldungen werden absolut vertraulich behandelt.

 

Beauftragte Ansprechpersonen im Erzbistum Paderborn

Unabhängige Ansprechpersonen:

Gabriela Joepen | 0160 – 702 41 65 | gabriela.joepen@ap-paderborn.de

Prof. Dr. Martin Rehborn | 0170 – 844 50 99 | missbrauchsbeauftragter@rehborn.com

Interventionsbeauftragter:

Thomas Wendland | 0171 – 863 1898 | thomas.wendland@erzbistum-paderborn.de

 

st.laurentius@pr-arnsberg.de
(0 29 31) 34 03