23.07.2025
Arnsberg
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Wahlen zum Kirchenvorstand und zum Rat der Pfarrei

Wahlen zum Kirchenvorstand und zum Rat der Pfarrei im Oktober-November 2025

Vom 10. Oktober bis 9. November 2025 stehen im Erzbistum Paderborn die Wahlen zum Kirchenvorstand und erstmals für den „Rat der Pfarrei“ an. Die Wahl findet als Online-Wahl statt. Dazu erhalten alle Wahlberechtigten vom Erzbistum Paderborn einen Brief mit Wahlunterlagen. Ohne diesen Brief ist die Wahlbeteiligung leider nicht möglich.

Der Kirchenvorstand ist für die Vermögensverwaltung der Pfarrei zuständig (Immobilien, Finanzen, Personal).

Die vorläufigen Kandidierenden zum Kirchenvorstand finden Sie (in alphabetischer Reihenfolge) hier : Vorläufige Kandidierendenliste KV

Von diesen 14 Personen werden 12 in den Kirchenvorstand gewählt.

Der Rat der Pfarrei ist ein neues Gremium, dass erstmals im Erzbistum Paderborn eingesetzt wird. Es übernimmt im Wesentlichen die Aufgaben der früheren Pfarrgemeinderäte und arbeitet eng mit den Gemeindeteams zusammen.

Die vorläufige Liste der Kandidierenden für den Rat der Pfarrei finden Sie (in alphabetischer Reihenfolge) hier: Vorläufige Kandidierendenliste RdP

Von diesem 13 Personen werden 8 Personen in den Rat der Pfarrei gewählt. Außerdem wird aus jeder Berufsgruppe des Pastoralteams ein Vertreter in den Rat entsandt. Zusätzlich können Mitglieder in den Rat berufen werden, z. B. aus Einrichtungen wie Schulen, Kitas etc.

Ergänzungen möglicher Kandidaten zur jeweiligen Vorschlagsliste können bis 15. August schriftlich mit 10 Unterschriften adressiert an den Wahlausschuss vorgenommen werden. Wenden Sie sich dazu bitte ans Pfarrbüro.

Die eigenen persönlichen Daten aus der Wählerliste sind im Pfarrbüro in der Klosterstraße 20 zu den Öffnungszeiten vom 21. Juli für zwei Wochen einsehbar: Bekanntmachung Wahlberechtigte KV u RdP 07.2025

Die Datenschutzinformationen für die Wahlberechtigten zum Kirchenvorstand und Rat der Pfarrei finden Sie hier: Datenschutzinfo Wahlberechtigte KV u RdP

Wer in einer anderen Gemeinde wohnt, sein Wahlrecht aber  in der Propsteipfarrei St. Laurentius ausüben möchte, kann sich bis 1. August in die Wählerliste der Propsteipfarrei St. Laurentius eintragen lassen. Voraussetzung ist, dass das Wahlrecht in der Wohnsitzgemeinde gelöscht wurde.

Wer sein Wahlrecht in einer anderen Gemeinde ausüben möchte kann sich bis spätestens 1. August 2025 aus der Wählerliste der Propsteipfarrei St. Laurentius austragen lassen.

Weitere Infos zu den Wahlen  finden Sie hier: https://wir-erzbistum-paderborn.de/strategische-themen/gremien-mitbestimmung/wahlen/ und werden fristgerecht auf der Homepage und in den folgenden Wegweisern veröffentlicht.

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