Diözesanpastoralrat im Erzbistum Paderborn wird synodaler aufgestellt: Sechs neue Plätze im offenen Berufungsverfahren zu vergeben / Bewerbung ab sofort bis 30. September 2025 möglich
Paderborn (pdp). Ab September 2025 wird der Diözesanpastoralrat (DPR) im Erzbistum Paderborn durch ein neues Statut synodaler aufgestellt: Neben Mitgliedern aus verschiedenen Gruppen können dann bis zu sechs weitere Einzelpersonen aus dem Erzbistum in den DPR berufen werden und dort die kommenden Herausforderungen im Erzbistum mitgestalten. Mindestens zwei der neuen Mitglieder sollen bei ihrer Berufung nicht älter als 25 Jahre alt sein. Interessierte können sich für diese sechs Plätze ab sofort bis zum 30. September über ein digitales Verfahren bewerben.
Die Kirche im Erzbistum Paderborn steht angesichts der gravierenden gesellschaftlichen und innerkirchlichen Umbrüche vor großen Herausforderungen. Der Paderborner Erzbischof Dr. Udo Markus Bentz hat daher mit den Mitgliedern des bisherigen DPR die Grundlagen für ein erweitertes Gremium geschaffen, um die bevorstehende Transformation von Seelsorge und Verwaltung gemeinsam gestalten zu können: Durch ein neues Statut, das am 1. September 2025 in Kraft tritt, wird der Diözesanpastoralrat zum Beratungsorgan des Paderborner Erzbischofs, mit dem er grundlegende Entscheidungen für die Erzdiözese berät und mittels einer gemeinsamen Entscheidung beschließt. Das Statut ermöglicht es auch, dass neue Gruppen zu den Mitgliedern gehören, etwa Vertretungen von Schulen oder aus muttersprachlichen Gemeinden.
Synodalität gestärkt
Im neuen Diözesanpastoralrat wird das Prinzip der Synodalität gestärkt, indem eine große Beteiligung von Laien und ehrenamtlichen Personen ermöglicht wird – im neuen Statut ist das verbindlich verankert. Zusätzlich zu den bewährten Vertretungsstrukturen sollen bis zu sechs Mitglieder in das Gremium berufen werden, die aus ihrem beruflichen, ehrenamtlichen, gesellschaftlichen oder kirchlichen Engagement bereit sind, weitere Perspektiven in die synodale Arbeit einzubringen. Als Einzelberufene stärken sie zusätzlich das Abbild der kirchlichen Vielfalt im zukünftigen Diözesanpastoralrat. Mindestens zwei der neuen Mit-Gestalter sollen jünger als 25 Jahre sein. Die Überzeugung dahinter: Wenn über die Zukunft der Kirche gesprochen wird, sollen junge Menschen mitreden.
Engagiert, respektvoll, verantwortungsbewusst
Wichtigste Voraussetzung für Interessentinnen und Interessenten ist ein kirchliches Engagement im Erzbistum. Dies kann vielfältig sein: zum Beispiel in liturgischen oder caritativen Diensten, in der Sakramentenvorbereitung oder Jugendarbeit. Außerdem sollten die potenziellen Kandidatinnen und Kandidaten an den künftigen Entwicklungen und Herausforderungen im Rahmen des Transformationsprozesses mitwirken wollen.
Unerlässliche Grundlagen für die Mitarbeit sind zudem die Anerkennung der Menschenrechte sowie ein respektvoller, verantwortungsbewusster Umgang. Dazu gehören ein einwandfreies Führungszeugnis und die Erklärung, nicht an Missbrauch beteiligt gewesen zu sein. Kandidatinnen und Kandidaten dürfen zudem keine extremistischen Positionen vertreten.
Zum Multiplikator werden
Die Berufung als Mitglied des DPR gilt pro Amtszeit für die Dauer von vier Jahren. Die Sitzungen des DPR finden etwa vierteljährlich statt und sind nicht-öffentlich. Die Mitwirkung in Diözesanpastoralrat wird zwar nicht vom Erzbistum Paderborn vergütet, Auslagen wie Fahrtkosten werden aber erstattet.
Menschen im Erzbistum, die zwar nicht selbst kandidieren möchten, aber jemanden kennen, der sich eignen könnte, sind zur Unterstützung eingeladen. „Sprechen Sie Menschen an, die Ihnen für die Mitwirkung im Diözesanpastoralrat geeignet erscheinen. Oder thematisieren Sie in ihrem persönlichen Umfeld, in der Pfarrei und anderen kirchlichen Gremien oder Einrichtungen die neue Gremienarbeit“, ermutigt Thomas Klöter als Bereichsleiter Pastorale Dienste im Erzbischöflichen Generalvikariat Paderborn.
Am 25. Oktober werden Erzbischof Dr. Udo Markus Bentz und die übrigen Mitglieder des Diözesanpastoralrats die neuen Mitglieder auswählen und berufen. Die konstituierende Sitzung mit allen Mitgliedern ist dann am 5./6. Dezember.
Bewerbung über digitales Verfahren
Die Bewerbung für die Mitgliedschaft ist über ein digitales Verfahren bis zum 30. September 2025 möglich. Dabei werden in einem Fragebogen nicht nur das Engagement, sondern vor allem auch die persönliche Motivation und Erwartungen abgefragt. Eigene Schwerpunkte und Interessen für die Mitarbeit können ebenfalls bereits im Fragebogen benannt werden.
Der Fragebogen findet sich online zum Download auch unter www.erzbistum-paderborn.de/dpr . Er kann im PDF-Dokument direkt ausgefüllt und an pastoraledienste@erzbistum-paderborn.de geschickt werden. Alternativ kann er unter folgendem Link direkt ausgefüllt werden: www.erzbistum-paderborn.de/dpr-bewerbung .
PDF zum Ausfüllen
Fragebogen_Bewerbung_Dioezesanpastoralrat_final
Am 25. Oktober werden Erzbischof Dr. Udo Markus Bentz und die übrigen Mitglieder des Diözesanpastoralrats die neuen Mitglieder auswählen und berufen. Die konstituierende Sitzung mit allen Mitgliedern ist dann am 5./6. Dezember.
Welche Gestaltungschancen bietet der Diözesanpastoralrat?
Der neue Diözesanpastoralrat bietet konkrete Chancen, um die Beratung des Erzbischofs weiterzuentwickeln: Es können grundsätzliche Meinungsbildungen und gegebenenfalls Entscheidungen zu pastoralen Fragen inhaltlicher, struktureller und personeller Art getroffen werden. Es werden gemeinsam Überlegungen und grundlegende Vorgaben für die Ausgaben des Haushaltes des Erzbistums getätigt. Auch Beratungen über gesellschaftliche Fragen und Entwicklungen und deren Bedeutung für die Sendung der Kirche sind Teil der gemeinsamen Gremienarbeit. Nicht zuletzt wirken die Mitglieder nach Maßgabe des Rechts an der Bestellung eines neuen Erzbischofs oder Weihbischofs mit.
Worum es geht:
Die Kirche im Erzbistum Paderborn befindet sich im Wandel. Wir wollen den gesellschaftlichen und innerkirchlichen Umbrüchen mit der Transformation von Seelsorge und Verwaltung begegnen. In dieser großen Herausforderung liegt auch eine Chance: Kirche gemeinsam zu gestalten – mutig, zukunftsgerichtet und synodal.
Ein synodales Gremium für neue Wege
Um diesen Wandel aktiv zu begleiten, hat Erzbischof Dr. Udo Markus Bentz gemeinsam mit den Mitgliedern des bisherigen Diözesanpastoralrats (DPR) dieses wichtige Beratungsgremium weiterentwickelt und durch ein neues Statut synodal gestärkt: Das neue Statut sieht für den Diözesanpastoralrat eine noch stärkere Beteiligung von engagierten Laien und ehrenamtlich Tätigen vor.
Hier geht’s zum neuen Statut des Diözesanpastoralrats (Link kann eingefügt werden)
Sechs neue Stimmen gesucht – vielleicht auch Ihre?
Zusätzlich zu den bewährten Vertretungsstrukturen sollen bis zu sechs Mitglieder in das Gremium berufen werden, die aus ihrem beruflichen, ehrenamtlichen, gesellschaftlichen oder kirchlichen Engagement bereit sind, weitere Perspektiven in die synodale Arbeit einzubringen. Als Einzelberufene stärken sie zusätzlich das Abbild der Vielfalt unserer Kirche im zukünftigen Diözesanpastoralrat. Mindestens zwei der neuen Mitglieder sollen zum Zeitpunkt der Berufung jünger als 25 Jahre sein.
Ihr Engagement zählt!
Ob Sie sich beispielsweise in liturgischen oder caritativen Diensten, in der Sakramentenvorbereitung oder der Jugendarbeit engagieren oder ob Sie sich als Gläubige in anderen gesellschaftlichen Bereichen für Menschenwürde und Zusammenhalt stark machen: Ihr Blick, Ihre Erfahrungen und Ihre Ideen sind wertvoll!
Grundlage für die Mitarbeit ist die Anerkennung der Menschenrechte sowie ein respektvoller, verantwortungsbewusster Umgang. Dazu gehören ein einwandfreies Führungszeugnis und die Erklärung, nicht an Missbrauch beteiligt gewesen zu sein. Kandidatinnen und Kandidaten sollen zudem keine extremistischen Positionen vertreten.
Umfang des Engagements
Die Berufung als Mitglied des DPR gilt pro Amtszeit für die Dauer von vier Jahren. Die Sitzungen des DPR finden etwa vierteljährlich statt und sind nicht-öffentlich. Die Mitwirkung in Diözesanpastoralrat wird zwar nicht vom Erzbistum Paderborn vergütet, Auslagen wie Fahrtkosten werden aber erstattet.
Jetzt bewerben!
Interessierte können sich bis zum 30. September 2025 mit einem Fragebogen digital via www.erzbistum-paderborn.de/dpr-bewerbung bewerben.
Erzbischof Dr. Udo Markus Bentz und die Mitglieder des DPR berufen die zusätzlichen Mitglieder nach Beratung in ihrer Sitzung am 25. Oktober 2025. Die konstituierende Sitzung aller DPR-Mitglieder ist dann am 5./6. Dezember.
Machen Sie mit – und bringen Sie sich ein in die Weiterentwicklung unseres Erzbistums. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung und darauf, Kirche gemeinsam mit Ihnen zu gestalten.